Bereits ausgebildete APM-Therapeutinnen und –Therapeuten können bis zum 14. Januar 2023 über ein vereinfachtes Gleichwertigkeitsverfahren zur HFP gelangen. Der erste Schritt ist das Branchenzertifkat, welches Voraussetzung für die Zulassung zur HFP ist.
Alle Infos dazu auf der Homepage der OdAKT: https://www.oda-kt.ch/gleichwertigkeitsverfahren-branchenzertifikat/
Die Prüfungskommission und der Vorstand der OdA KT haben am 19.06.2020 beschlossen, die Prüfungsgebühr zu erhöhen, Details hier.
Als Verbandsmitglied reduzieren sich die Kosten für die Anmeldung zum Branchenzertifikat und zur HFP