Internationaler Therapeutenverband AKUPUNKT-MASSAGE nach Penzel SEKTION SCHWEIZ

Anerkennung

Anerkennung durch die Krankenversicherer
Die Krankenversicherer regeln die Anerkennung der Therapeuten auf verschiedene Arten. Es gibt zum einen das EMR (Erfahrungsmedizinisches Register), welches die Registrierungen für einige Krankenversicherer (Liste der Krankenversicherer) vornimmt, es gibt die ASCA welcher wiederum andere Kassen angeschlossen sind und es gibt die Liste des NVS/SPAK (Naturärztevereinigung der Schweiz).

Bei der Ausübung der APM-Therapie gelten in der Schweiz grundsätzlich die kantonalen Bestimmungen der zuständigen Gesundheitsämter.

Die aktuellen Bestimmungen können bei den zuständigen Behörden in Erfahrung gebracht werden.


Anerkennung durch den Internationalen Therapeutenverband APM nach Penzel und energetische Medizin e.V.
Um sich offiziell APM-Therapeut, geprüftes Mitglied des Internationalen Therapeutenverband APM nach Penzel und energetische Medizin e.V. nennen zu können, muss die Abschlussprüfung, die mehrmals jährlich im Anschluss an den D-Kurs in Heyen (Deutschland) stattfindet, bestanden werden. Die Prüfung ersetzt keine eidgenössische Berufsanerkennung und bezieht sich ausschließlich auf Kenntnisse in der AKUPUNKT-MASSAGE nach Penzel.

Siehe auch unter registrierte Therapiemethoden des EMR


Zusätzliche Infos für Mitglieder: Intranet

 


Anerkennung

Die APM-Therapie bzw. die Akupunktur-Massage nach Penzel ist eine eidgenössisch anerkannte Methode der Komplementärtherapie